Unterhaltsaufwendungen | Barzahlungen nicht mehr abzugsfähig

Ein Abzug von Unterhaltsaufwendungen bei Zahlung von Geldzuwendungen wird zukünftig nur durch Banküberweisung anerkannt. Momentan werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten).

Erleichterungen für den Nachweis können nach allgemeinen Billigkeitsgrundsätzen bei Vorliegen besonderer Verhältnisse (etwa im Falle eines Krieges) im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person aufgrund einer darauf beruhenden Verwaltungsregelung gewährt werden.

Das gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

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