Erbschaftsteuer | Höherer Verkaufspreis entkräftet Wertgutachten nicht automatisch
Wer eine Immobilie erbt, kann nach § 198 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen und dadurch die Erbschaftsteuerbelastung senken. Ein ordnungsgemäßes Sachverständigengutachten darf das Finanzgericht nicht allein deshalb pauschal ablehnen, weil die Immobilie kurz nach dem Bewertungsstichtag zu einem höheren Preis verkauft wurde. Das hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom…
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